Wie lange dauert die Übernahme einer
Gesellschaft?
Nach Zahlungseingang ist Ihre neue Gesellschaft normalerweise
innert 2-4 Woche zur Eintragung an Ihrem Domizil bereit. Dabei kommt es
ganz darauf an wie in weit die bestehende Gesellschaft Ihren
Bedürfnissen angepasst werden muss.
Kann ich die Übernahme beschleunigen?
Ja, das ist durchaus möglich, falls wir gerade eine
Gesellschaft haben, welche wir mit wenig Änderungen nutzen können, kann
eine Eintragung schon nach 1-2 Wochen erfolgen.
Welche Voraussetzungen sind müssen
gegeben sein?
Sie benötigen eine Domiziladresse für die Gesellschaft (kann
auch Ihre Privatadresse sein, kein Postfach), Wohnsitz in der Schweiz,
gültiger Pass oder ID.
Ist das überhaupt legal?
Selbstverständlich, es gibt keinen einzigen
Gesetzesartikel welcher eine Übernahme einer Gesellschaft verbietet.
Habe ich nach der Übernahme der
Gesellschaft irgendeine Verpflichtung?
Ja: Falls Sie Post für die Gesellschaft erhalten, welche die
Zeit vor der Übernahme der
Gesellschaft erhalten, müssen Sie diese an uns weiterleiten. Wir
dokumentieren den Vorgang und senden diese Post zur Erledigung an den
ursprünglichen Inhaber weiter. In den ersten 1-2 Jahre kann das durchaus
vorkommen, da viele Ämter (Steuern, AHV, MwSt, usw) mit einer gewissen
Verzögerung arbeiten.
Muss ich nach der Übernahme noch etwas
beachten?
Steuertechnisch gesehen ist es so, dass Mantelgesellschaften
jeweils mit einem sogenannten Verlustvortrag (in der Höhe des
ursprünglichen Stammkapitales) beginnen.
Das bedeutet nichts anderes als, dass das urprüngliche Stammkapital
aufgebraucht ist. Eine Nutzung dieses Steuervorteiles lassen allerdings
nicht alle Kantone zu. Falls nicht, beginnen Ihre Steuern einfach unter
Angabe des ursprünglichen Stammkapitals, genau wie bei einer
Neugründung.
Was benötigen Sie zur Abwicklung der
Übernahme?
Lediglich eine unterschriebene Vollmacht mit
Übernahmeerklärung, Ausweis-Kopie und Ihre Zahlung. Den gesamten Rest
erledigen wir für Sie.
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