Die meist gestellten Fragen (FAQ's)

Wie lange dauert die Übernahme einer Gesellschaft?
Nach Zahlungseingang ist Ihre neue Gesellschaft normalerweise innert 2-4 Woche zur Eintragung an Ihrem Domizil bereit. Dabei kommt es ganz darauf an wie in weit die bestehende Gesellschaft Ihren Bedürfnissen angepasst werden muss.

Kann ich die Übernahme beschleunigen?
Ja, das ist durchaus möglich, falls wir gerade eine Gesellschaft haben, welche wir mit wenig Änderungen nutzen können, kann eine Eintragung schon nach 1-2 Wochen erfolgen.

Welche Voraussetzungen sind müssen gegeben sein?
Sie benötigen eine Domiziladresse für die Gesellschaft (kann auch Ihre Privatadresse sein, kein Postfach), Wohnsitz in der Schweiz, gültiger Pass oder ID.

Ist das überhaupt legal?
Selbstverständlich, es gibt keinen einzigen Gesetzesartikel welcher eine Übernahme einer Gesellschaft verbietet.

Habe ich nach der Übernahme der Gesellschaft irgendeine Verpflichtung?
Ja: Falls Sie Post für die Gesellschaft erhalten, welche die Zeit vor der Übernahme der Gesellschaft erhalten, müssen Sie diese an uns weiterleiten. Wir dokumentieren den Vorgang und senden diese Post zur Erledigung an den ursprünglichen Inhaber weiter. In den ersten 1-2 Jahre kann das durchaus vorkommen, da viele Ämter (Steuern, AHV, MwSt, usw) mit einer gewissen Verzögerung arbeiten.

Muss ich nach der Übernahme noch etwas beachten?
Steuertechnisch gesehen ist es so, dass Mantelgesellschaften jeweils mit einem sogenannten Verlustvortrag (in der Höhe des ursprünglichen Stammkapitales) beginnen.
Das bedeutet nichts anderes als, dass das urprüngliche Stammkapital aufgebraucht ist. Eine Nutzung dieses Steuervorteiles lassen allerdings nicht alle Kantone zu. Falls nicht, beginnen Ihre Steuern einfach unter Angabe des ursprünglichen Stammkapitals, genau wie bei einer Neugründung.

Was benötigen Sie zur Abwicklung der Übernahme?
Lediglich eine unterschriebene Vollmacht mit Übernahmeerklärung, Ausweis-Kopie und Ihre Zahlung. Den gesamten Rest erledigen wir für Sie.

 

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